Zwischenablage01Schon am Dienstag wurde die Gerichtsverhandlung durch den Richter Linus Walden im Gerichtssaal vor dem Evangelischen Gymnasium Kleinmachnow eröffnet. Es herrschte angespannte Stimmung zwischen Anwaltschaft und den Rechtsanwälten, aber auch von einem Großteil der anwesenden Zeugen gingen negative Schwingungen aus. Wir waren live während den Verhandlungen dabei, um die wichtigsten Informationen, Kuriositäten und das endgültige Urteil für Sie bereit zustellen.


Unruhe im Gerichtssaal, der Angeklagte Karl von Moor wird herein geführt.


Der Richter lässt sich dadurch nicht beirren und eröffnet die Gerichtsverhandlung. Zuerst darf Staatsanwalt Keese seine Anklageschrift vorlesen. Die Anklage sieht nicht gut aus für Moor. Dem vermutlichen Räuberhauptmann wird Raub, Vergewaltigung, Mord sowie Brandstiftung vorgeworfen. Nun beginnt der Anwalt Hr. Werner sein Anfangsplädoyer zu halten. Er plädiert standhaft auf die Unschuld des Angeklagten, auf Grund der fehlenden Beweislage.


Daraufhin bittet er auch gleich den ersten Zeugen, Heinrich Kubyler, ein Anhänger der Räuberbande, in den Zeugenstand. Der Zeuge bekennt sich den Taten der Räuberbande schuldig und gesteht, bei allen Verbrechen mitgewirkt zu haben, außer an dem Mord von Amalia von Edelreich. Zusätzlich stärkt er Karl von Moor den Rücken, denn er sagt aus, dass Karl nur aus Zwang bzw. Notwehr gehandelt habe und der eigentliche Anführer der Räuberbande Spiegelberg wäre. Außerdem gab er Moor ein Alibi für den Brand des Hauses der Familie Schröder. Er meinte, ihn dort nicht gesehen zu haben.
Nun wird so gleich die Familie Schröder in den Zeugenstand gerufen. Man merkt, wie sehr sie, besonders Frau Schröder, diese Angelegenheit mitnimmt. Ihre Aussagen sind sehr durcheinander und widersprechen sich des Öfteren. Sie sagen aus, dass allein Karl von Moor ihr Haus durch den Wurf einer Fackel abgebrannt hätte und dadurch ihre 6 Kinder ums Leben gekommen wären. Sie hätten Karl an seinem Körperbau erkannt, hieß es zuerst, dann plötzlich erkannten sie ihn, allerdings an seiner Stimme. Hr. Schröder ist sich diesbezüglich sehr sicher, denn nach eigenen Angaben waren er und Karl von Moor frühere Schulfreunde.
Die Familie Schröder wird aus dem Zeugenstand entlassen.


Endlich wird der Angeklagte zum ersten Mal selbst in den Zeugenstand gerufen. Sofort beginnen die Zurufe des Publikums: „Mörder!“ „Schwein!“ ,tönt es besonders aus der Ecke von Familie Schröder.
Karl von Moor wird nach seinem Aufenthaltsort während des Brandes vom Haus der Familie Schröder gefragt. Nach eigenen Angaben war er zu diesem Zeitpunkt im Wald, wofür er allerdings auch kein Alibi von Kubyler bekommen kann, da ihn dort niemand sah.


Von Moor wird wieder aus dem Zeugenstand entlassen und nun wird eine Angestellte aus dem Schoss von Moor in den Zeugenstand gerufen. Sie beschreibt Karl als nett und großzügig und ist der Meinung, dass er nicht fähig gewesen wäre, all die Taten, die ihm vorgeworfen wurden, zu begehen.
Die Zeugin sagte aus, dass sie weder von den Problemen der Familie Moor gewusst hätte noch mitbekamen habe, wie das Schloss brannte. Frau Stenzer wird aus dem Zeugenstand entlassen.
Der Staatsanwalt fängt nun an, über den Mord an Amalia von Edelreich zu berichten. Doch als klar wird, dass es für diese Tat keine Zeugen gibt, sondern nur der Polizeibericht als Beweis vorliegt, beschließt der Richter Walden die Gerichtsverhandlung zu vertagen. 

                                                                
    Direkt am Freitag um die Mittagszeit wird die Verhandlung wieder aufgenommen. Sogleich wird die erste Zeugin, Elisabeth Schneider, in den Zeugenstand gerufen. Sie sagt aus, dass sie Karl ausliefern sollte, was sie auch tat, denn sein Steckbrief und die Belohnung auf seinen Kopf war der Familie Schneider bekannt. Allerdings sagt sie auch, Karl zugunsten, dass er nicht den Eindruck auf sie gemacht hätte, dass er im Stande sein könnte, die ihm vorgeworfenen Taten zu begehen. Sie gibt jedoch zu, dass sich auf von Moors Kleidung ein wenig Blut befunden hätte, welches den Angeklagten wiederum belastet.
Nach dem Entlassen von Elisabeth Schneider aus dem Zeugenstand wird wieder Karl von Moor vors Gericht gebeten.
Der Staatsanwalt beginnt mit der Befragung, wie es dazu gekommen sei, dass der junge Moor Räuberhauptmann wurde. Man versucht ihn zu verteidigen mit dem Wissen, dass Karl von Moor zum Räuberhauptmann gewählt worden war und zwar durch andere Räuber, welche ihn stark unter Druck setzten, sodass er keine wirkliche Entscheidungsfreiheit mehr hatte.
Der Richter ruft nun den Staatsanwalt sowie den Verteidiger von Moor zu ihren Schlussplädoyers auf. Der Anwalt von Karl von Moor plädiert auf eine lebenslängliche Haft. Der Staatsanwalt plädiert jedoch auf Mord durch ein Schwert, da bei einer lebenslänglichen Haft die Gefahr des Ausbruchs mit Hilfe der Räuberbande, sowie ein darauf folgender Rückfall ins Räuberleben zu groß sei.
Der Richter und seine Schöffen ziehen sich nun zurück, um ihr Urteil in Besprechung mit dem Fürsten Steglich zu besprechen.


Nach der Rückkehr in den Gerichtssaal verkündet der Richter nun das Urteil. Dem Angeklagten Karl von Moor soll auf Grund des Raubes eine Hand abgehackt werden und mit Hilfe eines Schwertes soll er enthauptet werden. Sichtliche Enttäuschung ist in den Gesichtern der Anwälte zu sehen. Auch der Angeklagte selbst ist sichtlich niedergeschmettert.
So endet eine gar nicht so leichte Gerichtsverhandlung. Wir werden Sie auf der  Laufenden halten, was das weitere Schicksal Karl von Moor betrifft und wüschen allen Familien, die durch die Taten der Räuberbande geliebte Menschen verloren, viel Kraft ihren Verlust zu verarbeiten.     

                                                                                                     

19. Juni 2018
Wie uns nun bekannt gemacht wurde, hat Karl von Moor beim Fürsten Steglich um Gnade gebeten, die ihm stattgegeben wurde. Karl von Moor wird nicht hingerichtet, sondern auf Lebenszeit aus Brandenburg in den amerikanischen Kolonien verbannt. Seinen mobilen Besitz darf Karl von Moor mitnehmen. Die Immobilien der Familie von Moor sowie der Titel des Grafen gehen auf einen entfernten Neffen des Alten Moors über.

 

Während der Urteilsverkündung (l. Anwaltschaft mit Angeklagten Moor, m.l.      Zeugen, m.r. der Fürst Steglich, r. die Staatsanwälte)